Medikamentenabgabe
Tierarzneimittel werden in zwei unterschiedliche Kategorien eingeteilt, nach denen sie entweder freiverkäuflich oder apothekenpflichtig sind.
Ihr Tierarzt ist also auch Ihr Apotheker.
Tierärzte/-innen verfügen als Ausnahme vom Apothekenmonopol über das tierärztliche Dispensierrecht und dürfen in diesem Rahmen Tierarzneimittel (in bestimmten Fällen auch Humanarzneimittel) an Tierhalterinnen und Tierhalter abgeben.
,,Früher ging es doch auch so, aber warum muss mein Tier jetzt vorstellig werden, dann bestelle ich das eben im Internet‘‘
Das sind Sätze, die wir uns täglich anhören müssen. Ein freier Handel ist aber verboten. Sie müssen doch auch ein Rezept vom Arzt mitnehmen, um apothekenpflichtige Medikamente zu bekommen. Bei uns ist das nicht anders, bis auf dass wir unsere Apotheke direkt im Haus haben.
(Arzneimittelgesetz § 43 / Tierärztliche Hausapothekenverordnung § 12)
Für Sie bedeutet das, dass Sie apothekenpflichtige Tierarzneimittel bei uns bekommen, wenn die letzte tierärztliche Untersuchung nicht länger als ein Jahr her ist.
Das Ganze betrifft auch prophylaktische Medikamente wie z.B. Wurmkuren und Floh/-Zeckenmittel.
Laut Gesetz dürfen wir Ihnen nur apothekenpflichtige Tierarzneimittel aushändigen, wenn Ihr Tier in unserer Praxis Patient ist.
Fundtiere
Während unserer Öffnungszeiten können Sie mit Fundtieren jederzeit vorbeikommen. Wir werden dann versuchen die Herkunft zu ermitteln oder gegebenenfalls werden die Tiere ans Tierheim Rendsburg übergeben. Wir stehen in enger Zusammenarbeit mit dem Rendsburger Tierheim und stehen im ständigen Austausch.
Das Tierheim erreichen Sie unter der Nummer 04331-4880
Sollten Sie unter der angebenden Nummer oder bei uns niemanden erreichen, rufen Sie bitte die zuständige Polizeidienststelle in Ihrer Nähe an. Damit vermeiden Sie auch eine unnötige Gefährdung Ihrerseits durch möglicherweise verängstigte, fluchtbereite Tiere.
Polizeidienststellen in der Umgebung
Polizeistation Osterrönfeld
04331-208180
Wildtiere
Tiere, die unter das Jagdrecht fallen, wie beispielweise Rehe, Füchse, Feldhasen, Waschbären, Wildenten und Greifvögel, dürfen auch in Notsituationen nicht mitgenommen werden. Hier ist umgehend der zuständige Jäger bzw. die Polizei oder das Ordnungsamt zu informieren. Bitte sehen Sie selbst davon ab ein Wildtier mit nach Hause zu nehmen und selbst aufzuziehen! Der gute Gedanke ist nicht zum Wohl des Tieres.
Bitte fassen Sie ein Wildtier nur im äußersten Notfall an, z.B. wenn es verletzt oder gefährdet ist (z.B. auf einer Straße oder zu nah am Wasser) und setzen Sie es dann an eine sichere Stelle.
Vögel haben einen sehr schlechten Geruchssinn, deswegen kann man Jungvögel problemlos aus einer Gefahrenzone nehmen und umsetzen. Bitte beachten Sie das ein Jungvogel am Boden nicht gleich in Not sein muss. Viele Vögel versorgen Ihre Jungen auch noch auf dem Boden weiter.
Bringen Sie sich und die Wildtiere durch eine unüberlegte Rettung nicht in Gefahr. Setzen Sie sich bitte mit einer Wildtierhilfe in Verbindung.
Igel- und Wildtierhilfe Eckernförder Bucht e.V.
0175-7841815
Wildtierhilfe Auenland e.V.
0173-9629024
Wildtierhilfe kleine Waldwesen e.V.
0176-2040389